Bau- und Architektenrecht
Es gibt heute nahezu kein Bau- oder Sanierungsprojekt, welches den jeweiligen Auftraggeber zufriedenstellt.
Die Materie ist für Laien kaum noch überschaubar. Unzählige DIN Vorschriften, die Energieeinsparverordnung, die VOB/B, die HOAI ( Honorarodnung für Architekten) sind regelmäßig zu beachten.
Die Sicherung bauvertraglicher Ansprüche steht daher an oberster Stelle, ob als Bauherr, Baufirma oder Bauträger.
Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rechte als Bauherr , Baufirma oder Bauträger wahrzunehmen. Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
