Wer nicht telefoniert, zahlt auch nichts

Das ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit, denn ein Telefonanbieter hatte folgende Vertragsklauseln verwendet:

"Wird in 3 aufeinander folgenden Monaten kein Anruf getätigt bzw. keine SMS versendet, wird dem Kunden eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von € 4,95 monatlich in Rechnung gestellt."

und

"Die zur Verfügung gestellte SIM-Karte bleibt im Eigentum der T... . Für die SIM-Karte wird eine Pfandgebühr fällig. Die Höhe der Pfandgebühr richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Service- und Preisliste. Sie wird dem Kunden nur dann mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an T... zurücksendet."

Beide Klauseln erklärte das Landgericht Kiel für unzulässig. Eine "Strafe" für die Nichtbenutzung des Telefones benachteilige den Kunden in unangemessener Weise, und bei der Pfandgebühr für die SIM-Karte handle es sich tatsächlich um einen unzulässigen pauschalierten Schadensersatz für einen Pfennigartikel, der nach Vertragsbeendigung für den Anbieter keinerlei wirtschaftlichen Wert mehr hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(LG Kiel, Urteil vom 29.11.2011, 2 O 136/11)

 

Verfall von Urlaubsansprüchen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg verfallen Urlaubsansprüche eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers 15 Monate nach Ende des Jahres, in denen sie entstanden sind.

Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer von 2006 bis zu seinem Ausscheiden aus der Firma am 30.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Das LAG sprach ihm Abgeltungsansprüche für 2009 und 2010 zu; die Ansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 waren verfallen.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11)

 

Weihnachtsgeld - (un)freiwillige Leistung

Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen können schnell von einem freiwilligen Bonus zur Pflicht werden. Hierfür reicht es schon, wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag widersprüchlich formuliert ist.

In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall lautete die Klausel:

"Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeut ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar."

Eindeutig? Nein, laut den Erfurter Richtern können die Klausel auch so verstanden werden, dass der Arbeitgeber zwar nicht gesetzlich zur Zahlung verpflichtet ist, sich jedoch aus freien Stücken zur Leistung verpflichten wollte. Hierfür könne auch der Widerrufsvorbehalt sprechen, denn ein Widerruf setze voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden sei. Mithin sei dann das Weihnachtsgeld aber keine freiwillige Leistung mehr.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09)

 

Keine Abfindung für EU-Rentner

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Sozialplan dauerhaft erwerbsunfähige Arbeitnehmer von einer Abfindungsvereinbarung ausklammern kann. Eine Abfindung diene dem Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen durch den Arbeitsplatzverlust. Dies treffe aber auf einen dauerhaft erwerbsunfähigen Arbeitnehmer, der hierfür EU-Rente erhält, eben nicht zu; da er ohnehin erwerbsunfähig ist und bleibt, ist es für ihn kein Nachteil, nun auch formal den Arbeitsplatz zu verlieren.

Im entschiedenen Fall wurde die Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung von über 200.000 Euro aus diesen Erwägungen heraus abgewiesen.

(BAG, Urteil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10)

Gefährliche Kontopfändung und neue Freigrenzen

Ab 2012 wird die Kontopfändung für Schuldner zu einer Gefahr. War sie bislang eher lästig, weil man sein pfändungsfreies Einkommen trotzdem durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss freibekam, so wird die ab Januar nicht mehr möglich sein. Kontoguthaben ist dann nahezu schutzlos der Pfändung unterworfen.

Abhilfe schafft jedoch das P-Konto (kurz für Pfändungsschutzkonto). Wer sein normales Giro- bzw. Guthabenkonto in ein P-Konto umwandeln lässt, der genießt für Einkommen, welches auf dieses Konto fließt, automatisch einen Pfändungsschutz, ohne diesen umständlich über das Gericht beantragen zu müssen.

Schuldnern, die eine Kontopfändung befürchten müssen, sei deshalb geraten, sich bei ihrer Bank nach dem P-Konto zu erkundigen.

Seit Juli 2011 haben sich auch die Pfändungsfreigrenzen leicht erhöht. Ohne eigene Unterhaltsverpflichtung ist ein Betrag von ca. 1.030 € monatlich pfändungsfrei (zuvor 990 €). Je nach Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen - für Ehefrau und/oder Kinder - erhöht sich dieser Betrag auf 1.420 €, 1.640 €, 1.850 €, 2.070 € oder 2.280 €.

"Weißen" ist mehr als "Streichen"

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zum "Weißen" der Decke im Rahmen der Renovierungsarbeiten verpflichtet, unwirksam ist. Der Mieter hat nämlich das Recht, die Wohnung in einem ihm genehmen Farbton zu streichen; eine Verpflichtung, dann bei Auszug nochmals in weiß zu streichen, benachteiligt ihn in unangemessener Weise.

In der Folge ist der Mieter aus einer derart unwirksamen Klausel heraus überhaupt nicht zum Streichen verpflichtet.

Mietvertragliche Vereinbarung sollten also vom "Streichen" reden. "Weißen" ist hierfür kein Synonym.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2011, VIII ZR 47/11)

Dauerhaft erwerbsunfähiger Arbeitnehmer erhält keine Abfindung

Eine Firma darf einen voraussichtlich dauerhaft erwerbsunfähigen Arbeitnehmer aus ihrem Sozialplan herausnehmen, mit der Folge, dass dieser keine Sozialabfindung erhält. Diese Regelung ist keine Benachteiligung des erwerbsgeminderten Arbeitnehmers wegen seiner Behinderung, so das Bundesarbeitsgericht. Weiter sei dieser aufgrund seiner dauerhaften Behinderung in einer anderen Lage, als die vom Sozialplan betroffenen Arbeitnehmer. Denn durch die Kündigung erleide er keine weiteren wirtschaftlichen Nachteile, die durch eine Abfindung auszugleichen wären.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10)

Teilkasko contra Vandalismus

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Teilkaskoversicherung - im Gegensatz zur Vollkasko - nicht für Schäden eintrittspflichtig ist, die aus böswilligem und mutwilligem Verhalten resultieren, allgemein: Vandalismus. Wer seine abgeknickte Antenne oder abgerissenen Außenspiegel nicht selber bezahlen möchte, wird also um die Vollkaskoversicherung nicht herumkommen.

(Aktenzeichen: BGH IV ZR 248/08)

Keine generelle Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Der Einsatz von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber nur einen pauschalen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hat. Anders kann es zu bewerten sein, wenn sich ein konkreter, nachvollziehbarer Verdacht gegen einen bestimmten Arbeitnehmer richtet und die Videoaufzeichnung nicht der Ermittlung, sondern der Überführung des Übeltäters dient.

(ArbG Düsseldorf, 11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10)

Abmahnung: Schuldlos, aber unzumutbar

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer schuldunfähig ist. Normalerweise ist ein schuldhaftes Verhalten Voraussetzung für eine fristlose Kündigung; im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer manisch-depressiv und hatte im schuldunfähigen Zustand Beleidigungen mit sexuellem Bezug ausgestoßen. Obwohl er damit nicht schuldhaft handelte, hielt das Gericht die Kündigung für begründet, da es dem Arbeitgeber nicht zumutbar sei, die Störung des Betriebsfriedens auch künftig hinzunehmen.

(LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 17.06.2011)

Versandkosten beim Versand von Kontoauszügen

Das Landgericht Frankfurt/Main hat eine Klausel für nichtig erklärt, in welcher der Bankkunde zur Zahlung pauschalierter Spesen für die Übersendung von Kontoauszügen verpflichtet wird, wenn der Kunde das Angebot, die Kontoauszüge vor Ort automatisiert ausdrucken zu lassen, nicht wahrnimmt. Die Übersendung regelmäßiger Kontoauszüge sei eine Hauptpflicht der Bank aus dem Girovertrag, weshalb hierfür keine gesonderten Gebühren erhoben werden dürfen. Lediglich die tatsächlich entstandenen Versandkosten - das Porto - darf die Bank erstattet verlangen.

(LG Frankfurt, Urteil vom 08.04.2011)

Abknickende Vorfahrtsstraße

Wer beabsichtigt, einer abknickenden Vorfahrtsstraße zu folgen, muss dies via Blinker anzeigen. Ansonsten darf der entgegenkommende Verkehr auf den (nichtbetätigten) Blinker vertrauen.

Laut einem Beschluss des OLG Rostock vom 1.3.2011 trägt derjenige, der einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, ohne zu blinken, 70% des Schadens, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das Nichtblinken vertraut und entgegen seiner Fahrtrichtung in die Vorfahrtsstraße einfährt, wobei es zur Kollision kommt.

Das Gericht bewertet damit die Vorfahrsverletzung nur etwa halb so schlimm wie das Nichtblinken.

 

Neues zur österreichischen Lenkerauskunft

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Kraftfahrer nicht alleine deshalb wegen einer mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit verurteilt werden kann, weil er die in Österreich übliche Lenkerauskunft verweigert hat oder die Identität des Fahrers aus anderen Gründen nicht bekanntgeben konnte.

(EuGH - NJW 2011, 201ff.)

Die korrekte Vorgehensweise im Spannungsfeld zwischen einer (erzwungenen) Lenkerauskunft und dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen (Art. 6 EMRK), ist dennoch nicht einfach.

Hintergrund: In Österreich werden Verkehrsverstöße oft von hinten "geblitzt", sodass der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht erkennbar ist. Deshalb enthält das österreichische Recht mit der Lenkerauskunft die Verpflichtung des Halters, den Namen des Fahrzeugführers preiszugeben, um diesen dann straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgen zu können.

 

Klauseln in Mobilfunkverträgen

Der Bundesgerichtshof hat am 17.02.2011 entschieden, dass die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln

"Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch ... unbefugte Nutzung der Überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat."

"Nach Verlust der c.Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. Zugang vermittelt."

nicht zu beanstanden sind,

während dies nicht für nachfolgende Klausel gilt:

"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren lassen."

(BGH vom 17.02.2011 Az.: III ZR 35/10)

Verkehrsunfall: erforderliche Mietwagenkosten

Die Mietwagenkosten können aus einem Mittelwert zwischen der Schwacke-Liste und dem Marktpreisspiegel des Fraunhofer Instituts geschätzt werden. (AG Kassel, Urteil vom 17.02.2011, 414 C 2182/09)

Eine entsprechende Berechnung hat in der jüngsten Vergangenheit auch das LG Rottweil vorgenommen.